Am 17.08.2015 wurde ich von der DIAZert als Sachverständiger für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (Zertifikat).
Am 15.02.2017 habe ich den Standard REV (Recognised European Valuer) der TEGoVA (The European Group of Valuers Associations) erhalten.
Für die Zertifizierung ist die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung (mündlich und schriftlich) der besonderen Fachkunde und der persönlichen Integrität erforderlich.
Die Zertifizierungsstelle DIAZert der DIA Consulting AG ist Deutschlands führende anerkannte Zertifizierungsstelle in der Immobilienwirtschaft. In der Immobilienbewertung hat die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG bereits Maßstäbe gesetzt.
Die DIAZert ist die erste durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle in der Immobilienwirtschaft.
Eine akkreditierte Zertifizierung von Sachverständigen für Immobilienbewertung erfolgt nach den Regeln der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH – DAkkS – stellt sicher, dass im Zertifizierungsprozess die Grundsätze der Unparteilichkeit, Transparenz, Objektivität und Vergleichbarkeit eingehalten werden und das in einem Zertifizierungsprogramm beschriebene fachliche und tätigkeitsbezogene Anforderungsprofil eingehalten wird.
Die Zertifizierungsprüfung wird auf der Basis objektiver Kriterien zur Messung der Kompetenz durchgeführt. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung in drei Teilen (insg. mindestens 5 Stunden) und einer mündlichen Prüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind der Nachweis praktischer Tätigkeiten im Zertifizierungsbereich und die positive Bewertung diverser einzureichender Gutachten nach festgelegten Qualitätskriterien.
Ein entscheidendes Qualitätsmerkmal zertifizierter Sachverständiger ist der Nachweis zum Kompetenzerhalt während der Dauer einer Zertifizierung und insbesondere die Rezertifizierung. Zweimal während der fünf Jahre muss ein zertifizierter Sachverständiger sich einer Überwachung unterziehen. Er muss hierzu insgesamt drei Gutachten vorlegen und eine jährliche Fortbildung von drei Tagen nachweisen. Die Zertifizierung wird nach fünf Jahren mit einer erneuten mündlichen Prüfung für eine weitere Zertifizierungsperiode erneuert (Rezertifizierung). Der Sachverständige muss dabei den Nachweis erbringen, dass er sich auf dem „aktuellen Stand der Technik“ befindet.
Grundlage des gesamten Verfahrens ist das von jeder Zertifizierungsstelle erarbeitete und von der DAkkS bestätigte Zertifizierungsprogramm. Die jährliche Überwachung der Zertifizierungsstellen durch die DAkkS und die Reakkreditierung nach 5 Jahren bieten die Gewähr dafür, dass bezüglich der allgemeinen Anforderungen nach den international geltenden Normen (hier insb. DIN EN ISO/IEC 17024:2012) verfahren wird und damit eine weltweit anerkannte Vergleichbarkeit der Zertifizierungsstellen gegeben ist.
Da die Bezeichnung „zertifizierter Sachverständiger“ nicht gesetzlich geschützt ist, sollte jeder Auftraggeber unbedingt beachten, dass der oben beschriebene Qualitätsstandard bei Zertifizierungsstellen gewährleistet ist, die sich hierzu verpflichten und von der DAkkS akkreditiert sind oder von einer anderen Instanz unabhängig überwacht werden.