Im Falle geeigneter Vergleichsgrundlagen sollte bei der Verkehrswertermittlung grundsätzlich des Vergleichswertverfahren zur Ableitung des Verkehrswertes herangezogen werden, da es im Gegensatz zu den anderen Wertermittlungsverfahren direkt auf die im Grundstücksmarkt realisierten Kaufpreise beruht.
Bei bebauten Grundstücken scheitert die Anwendung dieses Verfahrens allerdings in der Regel daran, dass keine hinreichend vergleichsgeeigneten Daten zu ermitteln sind. Aufgrund der individuellen Ausführungen und der unterschiedlichen Erhaltungszustände der Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen ist ein direkter Preisvergleich in der Regel nicht möglich.