Beim Sachwertverfahren werden Objekte in der Regel nicht ertragsorientiert genutzt. Der gewöhnliche Geschäftsverkehr schätzt solche Objekte im Allgemeinen nach Baukosten oder nach Vergleichspreisen ein. Demzufolge müssen auch bei der Verkehrswertermittlung die Baukosten oder Preise von vergleichbaren Objekten im Vordergrund stehen.
Der Sachwert eines Grundstücks setzt sich nach der Systematik der Sachertrichtlinie aus den drei Komponenten zusammen:
- Bodenwert
- Sachwert des Gebäudes zum normierten Zeitpunkt
- Sachwert der Außenanlagen
Die genannten drei Komponenten sind getrennt zu ermitteln und werden dann abschließend zum Sachwert des Grundstücks zusammengefasst.