Der Ertragswert der baulichen Anlage wird als Rentenbarwert ermittelt. Dabei wird von einem nachhaltig erzielbaren jährlichen Reinertrag ausgegangen, der sich aus der Differenz zwischen dem nachhaltig erzielbaren Jahresrohertrag und den Bewirtschaftungskosten ergibt, die dem Eigentümer des Grundstücks zuzurechnen sind. Der so ermittelte Reinertrag wird dann um den Betrag gekürzt, der sich aus einer angemessenen Verzinsung des Bodenwertes ergibt und entspricht somit dem Jahresreinertrag, den die vorhandenen baulichen Anlagen nachhaltig erwirtschaften.
Da bauliche Anlagen im Gegensatz zum Grund und Boden eine begrenzte Nutzungsdauer haben, wird der Ertragswert der baulichen Anlagen als Barwert einer Zeitrente berechnet, wobei als Laufzeit die geschätzte Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen angesetzt wird und die Höhe der jährlichen Rente dem Jahresreinertrag entspricht. Der bauliche Erhaltungszustand der Gebäude wird im Ertragswertverfahren im Ansatz des Rohertrages, der Instandhaltungskosten, der Restnutzungsdauer sowie einem für eine nachhaltige Nutzung eventuell notwendigem Sanierungsaufwand berücksichtigt.