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Basiszinssatz erstmals negativ: -0,13 %
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB) wird in zahlreichen Gesetzen als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen verwendet. So dient der Basiszinssatz beispielsweise als Bezugsgröße für die Verzinsung von Entschädigungsleistungen nach BauGB und von Verzugszinsen nach BGB.
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB halbjährlich den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Maßgeblich für den Anpassungsbetrag ist die Entwicklung des Festzinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank im vergangenen Halbjahr. Mit dem Beginn des 1. Januar 2013 errechnet sich ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,13% (zuvor 0,12%). Der neue Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 31.12.2012 bekannt gegeben.
Quelle: Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 28.12.2012 Sprengnetter