Beim merkantilen Minderwert steht eine marktorientierte Betrachtung im Vordergrund. Im Schadensersatzrecht versteht die Rechtsprechung unter dem merkantilen Minderwert die Minderung des Marktwertes einer (zunächst beschädigten und dann reparierten) Sache, die im Verkehr trotz ordnungsgemäßer Instandsetzung wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden bzw. Mängel eintritt. Der merkantile Minderwert stellt anerkanntermaßen einen ersatzfähigen Schaden dar.