Die Höhe des für die Kapitalisierung zu verwendeten Liegenschaftszinssatzes richtet sich nach den am Wertermittlungsstichtag herrschenden Verhältnissen auf dem örtlichen Grundstücksmarkt. Der Liegenschaftszins ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Mit anderen Worten: der Liegenschaftszins beinhaltet als aus dem Immobilienmarkt abgeleitete Größe implizit die Zukunftserwartungen der Immobilienmarktteilnehmer zum Wertermittlungsstichtag.
Wenn durch den zuständigen Gutachterausschuss keine Liegenschaftszinssätze ermittelt werden wird bei der Festlegung des Zinssatzes auf Erfahrungswerte zurückgegriffen, die aus verschiedenen Veröffentlichungen und eigenen Marktbeobachtungen stammen.Am deutlichsten wird der individuelle Zinssatz eines Grundstücks innerhalb einer Spanne durch die Art der Nutzung bestimmt. Wichtig ist daher die Nachfragerstruktur. Treten vor allem Nachfrager mit Eigennutzungsüberlegungen auf dem Markt auf, so ist mit einem Absinken des Liegenschaftszinssatzes zu rechnen. Regionale und innerörtliche Lageeigenschaften spielen gleichfalls eine Rolle. Weitere Einflussfaktoren sind die Restnutzungsdauer der baulichen Anlage und das zum Wertermittlungsstichtag vorhandene Verhältnis von Kaufpreisniveau zum Mietwertniveau.