News vom 22.04.2013
In München sinkt die Kappungsgrenze auf 15%
Als erstes Bundesland macht Bayern von der Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent zu senken. Die Absenkung gilt zunächst für die Stadt München ab dem 15.05.2013. Die Wohnungsmieten in München dürfen künftig innerhalb von drei Jahren nur noch um 15% statt wie bisher um 20% steigen.
Die Verordnung für München soll nur ein erster Schritt sein. Die gesenkte Kappungsgrenze soll künftig in allen bayerischen Gemeinden mit Wohnungsmangel gelten. Eine Aufnahme in die Verordnung sei nach Angaben von Justizministerin Merk möglich, wenn mindestens eines des folgenden Kriterien vorliege:
- die Einwohnerzahl der Gemeinde liegt bei mindestens 50.000 Einwohnern oder
- die Gemeinde gehört der Planungsregion 14 an, die neben der Landeshauptstadt München auch die umliegenden Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg umfasst.
Bevor weitere Gebiete in die Verordnung aufgenommen werden, sollen die Gemeinden auf Grundlage der genannten Kriterien befragt werden.
Bayerische Staatskanzlei, Pressemitteilung vom 17.04.2013