Die Kosten für eine Verkehrswertermittlung bzw. eine Bauschadensbewertung richten sich nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags. Egal welche Beratung, welches Gutachten oder welches Anliegen Sie haben – Rufen Sie uns einfach völlig unverbindlich an Tel.: 08634 – 8974, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail kontakt@hofer-immowert.de oder füllen unten stehendes Formular aus.
Nach einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens und der von uns zu erbringenden Leistungen können wir Ihnen die Kosten klar benennen.
Um einen Überblick zu erhalten stelle ich Ihnen die Honorartafel meines Verbandes „BUNDESVERBAND DEUTSCHER GRUNDSTÜCKSSACHVERSTÄNDIGER“ zum download bereit.
Wir bieten Ihnen folgenden Leistungen:
Wertgutachten:
Stellen Sie gerne Ihre unverbindliche Anfrage gerne per E-Mail kontakt@hofer-immowert.de – wir melden uns!
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Als Verbandssachverständiger und träger des Verbandssiegel des BDGS, sowie als Gutachter im Verband LVS-Bayern richten wir uns bei der Verkehrswertermittlung an die Honorarempfehlungen der Verbände. Im Rahmen eines Privatauftrages gilt seit 2009 die freie Honorarvereinbarung, welche sich früher an der alten gesetzlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, (HOAI) § 34 Wertermittlung, orientierte. Seit dem 18.08.2009 gilt die neue HOAI 2009, in der Kosten für Gutachten und Wertermittlungen nicht mehr. Die neue HOAI bietet nicht einmal einen Anhalt für die Honorierung von Gutachten (ehem. § 33) und die Honorierung von Wertermittlungen (ehem. § 34). Das Honorar für Bewertungssachverständige bzw. die Kosten für ein Wertgutachten sind somit individuell zu vereinbaren.