Energieausweise bei Bestandsgebäuden bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 erstellt wurde und welche nicht die Wärmeschutzverordnung vom November 1977 einhalten, sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Für Bestandsgebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom November 1977 einhalten, können auch Energieverbrauchsausweise erstellt werden. Dazu muss der witterungsbereinigte Energieverbrauch in den Mustern der angegeben werden.