Die drei Gesetze, die den Alltag der Baubranche maßgeblich prägen: das EnEG (Energieeinsparungsgesetz), die EnEV (Energieeinsparverordnung) und das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) sollen nun gebündelt und ersetzt werden durch ein neues Gesetz: das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der erste Entwurf wurde im Januar vorgelegt und zeigt eine Menge spannender Neuerungen. Welche davon ihren Weg durch die Instanzen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wie überstehen, darüber kann derzeit nur spekuliert werden. Angewandt wird das anfangs allerdings nur für Nichtwohngebäude, die von der öffentlichen Hand errichtet werden. Dort soll das Gesetz ab 2019 greifen. Private Neubauten werden dann in einer zweiten Stufe der Umsetzung mit einbezogen, vermutlich bis spätestens 2021.
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