Am 21.11.13 wurde die EnEV 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 01.05.2014 in Kraft.
Übrigens: Ab dem 01.05.2014 ist die Vorlage des Energieausweises Pflicht. Diese Pflicht gilt auch ohne Nachfrage des Interessenten (Käufer oder Mieter) und ist mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 15.000 Euro belegt.
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