Honorarvereinbarung
Die Kosten für ein Wertgutachten zur Verkehrswertermittlung bzw. zur Immobilienwertermittlung richten sich nach der Art des Auftaggebers. Für Privatgutachten fallen andere Aufwendungen und somit auch andere Kosten an, als für Gerichtsgutachten.
Im Rahmen eines Privatauftrages gilt die freie Honorarvereinbarung, welche sich früher an der alten gesetzlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, (HOAI) § 34 Wertermittlung, orientierte. Seit dem 18.08.2009 gilt die neue HOAI 2009, in der Kosten für Gutachten und Wertermittlungen nicht mehr geregelt sind. Die neue HOAI bietet nicht einmal einen Anhalt für die Honorierung von Gutachten (ehem. § 33) und die Honorierung von Wertermittlungen (ehem. § 34). Das Honorar für Bewertungssachverständige bzw. die Kosten für ein Wertgutachten sind somit individuell zu vereinbaren.
Rufen Sie uns einfach unverbindlich an Tel.: 08634 – 8974 oder schreiben Sie uns eine E-Mail kontakt@hofer-immowert.de. Nach einer kurzen Schilderung des Auftragumfangs und der von uns zu erbringenden Leistungen können wir Ihnen die Kosten für Ihr Anliegen klar benennen.
Wir bieten Ihnen folgenden Leistungen:
Wertgutachten:
- Verkehrswertgutachten
- Kurzgutachten
- Ankaufberatung
- Preisfindung
- gerichtsfeste Gutachten
- Mietwertgutachten
Baugutachten:
- Beurteilung von Bauschäden
- Flächenaufmass
- Thermografie
- Prüfung der Estrichbelegreife nach der CM Methode
- Erstellung eines Energieausweises für Wohngebäude
